Über uns
Eine Herzensangelegenheit
Wir, Jutta und Herbert Ott, haben die Stiftung mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom März 2005 errichtet. Die Stiftungsaufsicht wird durch die Bezirksregierung Arnsberg, Aktenzeichen, 15.2.101-351, ausgeübt. Diese hat die Stiftung am 13. Juli 2005 als rechtsfähig anerkannt
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). Sie handelt in selbstloser Absicht und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Stiftungszweck ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von mildtätigen Zwecken, insbesondere von notleidenden Kindern und Jugendlichen, der Förderung von Erziehung sowie von Entwicklungshilfe und Völkerverständigung.
Die Förderung kann im In- und Ausland verwirklicht werden. Die Stiftung ist eine Förderstiftung im Sinne des § 58 Nr.1 AO. Daneben kann die Stiftung den Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen.
2024 Erweiterung der Stiftungssatzung
Entwicklungshilfe, Völkerverständigung, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, sowie Tierschutz.
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